Integrationskurs 03/24 N

Integrationskurs, Deutsch


Beginn - Ende
04.03.2024 - 01.11.2024
Dauer
7-8 Monate (700 U-Std)

Unterrichtszeit
Montags - Freitags 13:15 - 17:30 Uhr / 25 U.-Std./Woche

Start-Level
A0 – B1 (je nach Modul)
Ziel-Level
B1 - Fortgeschrittene Sprachverwendung
Status
Kurs ausgebucht

Kursbeschreibung

Ein geförderter Deutsch-Sprachkurs für Ausländer mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt in Deutschland. Dieser Kurs wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Er besteht aus sieben Kursabschnitten (Modulen) mit je 100 U.-Std. Ziel des Integrationskurses ist die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ auf dem Sprachniveau A2 – B1 (DTZ) sowie der Test „Leben in Deutschland“. Die Kursdauer von Niveau A0 bis B1 beträgt ca. sieben bis acht Monate. Der Einstufungstest ermöglicht einen dem Sprachniveau entsprechenden Einstieg in einen laufenden Kurs.

Weitere ausführlichere Informationen finden Sie hier

Modulübersicht

Modul Beginn Ende Verfügbare Plätze
1 (A1) 04.03.2024 12.04.2024  
2 15.04.2024 15.05.2024  
3 (A2) 16.05.2024 17.06.2024  
4 18.06.2024 05.08.2024  
5 06.08.2024 02.09.2024  
6 (B1) 03.09.2024 30.09.2024  
7 (Orientierungskurs) 01.10.2024 01.11.2024  
Prüfung DTZ  

Ihre Investition

  Geförderte Teilnehmer|innen Privatteilnehmer|innen
Kursgebühr /Modul 229,00 EUR 460,00 EUR
Lernmaterial    
Modul 1 - 3 35,00 EUR 35,00 EUR
Modul 4 - 6 35,00 EUR 35,00 EUR
Modul 7 14,00 EUR 14,00 EUR
Einschreibegebühr   20,00 EUR

Geförderte Teilnehmer|innen können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen.

Weitere ausführlichere Informationen finden Sie hier

 

Bemerkungen

Nachdem der Integrationskurs mit der Prüfung Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und dem Test Leben in Deutschland (LiD, Orientierungskurstest) erfolgreich abgeschlossen wurde, kann das Bundesamt 50 % des Kostenbeitrags erstatten. Dies gilt nur, wenn zwischen dem erstmaligen Ausstellen der Berechtigung/Verpflichtung und den beiden Tests nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Bei einem Antrag auf Einbürgerung sind beide Prüfungen (DTZ + LiD) Voraussetzung.